Die Kosten der Brustverkleinerung können variieren, da der Aufwand je nach Grösse und Schwierigkeitsgrad sich stark unterscheiden kann.

Verschiedene Kliniken bieten für die Brustverkleinerung Finanzierungsmöglichkeiten an.

Falls gewünscht, sollte bei den Krankenkassen in jedem Fall vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme geklärt werden (siehe unten).

Die Kosten der Brustverkleinerung setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen:
a) Honorar für den Operateur (Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie)
b) Honorar für den Narkosearzt
c) Kosten für die Klinik (Personal und gegebenenfalls Übernachtung)
d) Medikamente
e) Spezial- BH nach der OP
f) Laboruntersuchungen
g) Anwendung von medizinischen Geräten
i) 19% Mehrwertsteuer

Brustverkleinerung und Krankenversicherung:
• Die Brustverkleinerung  wird allgemein als ein wiederherstellendes Verfahren eingestuft.

• Die Kosten der Brustverkleinerung können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn dadurch medizinische Symptome gelindert werden, das heißt eine medizinische Indikation vorliegt. Dies bescheinigt abschliessend der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).

• Konsultieren Sie auch Ihre(n) Frauenärzt(in), ob die Brustverkleinerung aus deren Sicht sinnvoll ist. Das entfernte Drüsengewebe sollte beim Facharzt für Pathologie untersucht werden. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Brustkrebs in der Familie bekannt ist. Der Orthopäde kann ebenfalls eine Bescheinigung ausstellen wenn Rückenbeschwerden vorliegen.

• Danach beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme.

Die Kosten der Brustverkleinerung belaufen sich bei Selbstzahlern je nach Größe und Aufwand zwischen 5.000 und 7.000 Euro.